Grundsatzerklärung
1 Vorwort der Geschäftsführung von Wilhelm Brandenburg
Als fleischverarbeitender Betrieb ist sich Wilhelm Brandenburg seiner Verantwortung innerhalb der globalen Waren- und Dienstleistungsströme bewusst. Wir können nur dann auf Dauer unternehmerisch erfolgreich sein, wenn die Auswirkungen sowohl unserer Geschäftstätigkeit als auch der unserer Lieferanten im Einklang mit Mensch und Umwelt stehen. Daher ist unser Ziel, Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten zu stärken und deren Verletzungen zu verhindern bzw. ihnen vorzubeugen, sie zu minimieren und Abhilfe zu schaffen. Dieses Bekenntnis gilt sowohl für unsere eigenen Geschäftstätigkeiten als auch für unsere globalen Lieferketten. Als ein Unternehmen mit 140-jähriger Tradition bedeutet ein Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Pflichten, Verantwortung für unser Handeln zu übernehmen und für die Auswirkungen unserer Entscheidungen auf Menschen der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette. Werte wie Solidarität, Gemeinschaft und Nachhaltigkeit sind fest in unserer Unternehmenskultur verankert. Unser Kerngeschäft, die Produktion von Fleisch- und Wurstwaren, ist jeden Tag mit dem Leben von Millionen Menschen unmittelbar und mittelbar verbunden. Daher ist es uns wichtig, uns mit klarer Haltung für eine zukunftsfähige Gesellschaft einzusetzen.
2 Bekenntnis von Wilhelm Brandenburg zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt
Um die tiefe Verankerung von Menschenrechten und umweltbezogenen Pflichten innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs und der globalen Lieferketten zu unterstreichen und greifbar zu gestalten, richtet das Unternehmen Wilhelm Brandenburg sein unternehmerisches Handeln an den folgenden international gültigen Standards und Richtlinien aus:
● Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR)
● UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
● Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
● UN Global Compact (UNGC)
● UN-Kinderrechtskonvention
● UN-Konvention zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau (DEDAW)
● Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
● Priority Industry Principles on Forced Labour Priority Principles des Consumer Goods Forum (CGF)
● UN Women’s Empowerment Principles (WEPs)
● Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966
● Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966
● Übereinkommen von Minamata über Quecksilber vom 10. Oktober 2013 (Minamata-Übereinkommen)
● Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung vom 22. März 1989 (Basler Übereinkommen)
● Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP-Konvention) vom 23. Mail 2001
Die Umsetzung der darin festgeschriebenen Prinzipien und der Schutz der durch diese Abkommen hervorgehobenen Rechtspositionen sind im täglichen Handeln aller Mitarbeitenden an vielen Stellen bei Wilhelm Brandenburg verankert.
Wilhelm Brandenburg erwartet von allen Mitarbeitenden und Lieferanten, dass sie die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die international anerkannten Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Von den eigenen Mitarbeitenden erwartet Wilhelm Brandenburg, dass sie bei ihren täglichen Entscheidungen die in dieser Grundsatzerklärung genannten Leitlinien sowie den Verhaltenskodex von Wilhelm Brandenburg einhalten. Insbesondere von seinen Risiko-Lieferanten erwartet Wilhelm Brandenburg, dass sie den Supplier Code of Conduct akzeptieren und befolgen. Gleichzeitig werden sie aufgefordert, diese Erwartungshaltung wiederum an ihre Lieferanten zu kommunizieren.
3 Ansatz von Wilhelm Brandenburg zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten
Im Rahmen der verschiedenen Geschäftstätigkeiten eines lebensmittelproduzierenden Unternehmens sind Menschen bei Wilhelm Brandenburg und entlang seiner Lieferketten unterschiedlichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken ausgesetzt. Ein umfängliches und einheitliches Management dieser Risiken trägt dazu
bei, etwaigen Verletzungen der Menschenrechte und umweltbezogenen Pflichten der potenziell Betroffenen vorzubeugen oder diese zu minimieren oder abzustellen. So schafft Wilhelm Brandenburg Vertrauen bei seinen Mitarbeitenden, Geschäftspartner:innen, Lieferanten und schließlich bei seinen Kund:innen und leistet einen Beitrag für ein gerechtes Miteinander.
Dabei versteht Wilhelm Brandenburg das Management von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken als ein System kontinuierlicher und aufeinander aufbauender Sorgfaltsprozesse, die fest in betriebliche Abläufe integriert sind.
Mit ausführlichen Analysen abstrakter und konkreter Risiken werden potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte und Umwelt sowie potenziell Betroffene im eigenen Geschäftsbereich und in den Lieferketten identifiziert. Aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen leitet Wilhelm Brandenburg konkrete prioritäre Risiken ab und definiert entsprechende Ziele zur Risikovermeidung und -minimierung. Der Risikobewertung und priorisierung folgend, ergreift Wilhelm Brandenburg Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und in den Lieferketten. Hierbei werden, wo dies möglich ist, relevante Stakeholder eingebunden und Informationen aus dem Beschwerdemechanismus herangezogen. Die durchgeführten Aktivitäten werden auf ihre Wirksamkeit überprüft und kontinuierlich weiterentwickelt. Die Prozesse und Ergebnisse werden entsprechend dokumentiert, aufbewahrt und fließen in die Berichterstattung gemäß § 10 Abs. 2 LkSG an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit ein.
Die in den Kapiteln 3.1 bis 3.5 im Detail beschriebenen Prozesse bilden die Grundlage des ganzheitlichen und kontinuierlichen Risikomanagements von Wilhelm Brandenburg, hinsichtlich menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfalt.
3.1 Risikoanalyse in Lieferketten und dem eigenen Geschäftsbereich
Die menschenrechts- und umweltbezogenen Risikoanalysen von Wilhelm Brandenburg dienen dazu, die entsprechenden potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen seines eigenen unternehmerischen Handelns sowie des Handelns seiner Lieferanten entlang der gesamten Lieferketten zu ermitteln sowie zu bewerten.
Daher prüft Wilhelm Brandenburg kontinuierlich, wo im eigenen Geschäftsbereich sowie in seinen Lieferketten besondere Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen umweltbezogener Pflichten bestehen. Mit Hilfe jährlich und anlassbezogen stattfindender Risikoanalysen ermittelt und bewertet die REWE Group die relevanten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und für unmittelbare Lieferanten. Bei mittelbaren Lieferanten von Wilhelm Brandenburg wird anlassbezogen eine Risikoanalyse durchgeführt, sofern tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die eine Verletzung von Menschenrechten oder einer umweltbezogenen Sorgfaltspflicht hinweisen (substantiierte Kenntnis).
Im eigenen Geschäftsbereich bestimmt die REWE Group die Risikoeinstufung pro Tochtergesellschaft unter Berücksichtigung verschiedener Informationen, darunter branchen- und länderspezifische Risiken, und unter Anwendung der im LkSG genannten Angemessenheitskriterien. Ergänzt werden die Ergebnisse auch um anonymisierte Erkenntnisse aus den Beschwerdekanälen der REWE-Group.
In der Lieferkette ermittelt Wilhelm Brandenburg branchen-, rohstoff- und länderspezifische Risiken der Lieferanten, unter Anwendung der im LkSG genannten Angemessenheitskriterien. Zusätzlich fließen die Erkenntnisse aus den Beschwerdeverfahren sowie die Expertise der verantwortlichen Mitarbeitenden, die in regelmäßigen Kontakt mit den Lieferanten und zivilgesellschaftlichen Organisationen stehen, in die Risikoanalyse ein.
Die Analysen umfassen alle Rechtspositionen, die durch die obenstehenden geltenden Konventionen und Gesetze geschützt sind und auf die das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ausdrücklich verweist. Aufgrund umfangreicher bestehender Präventionsmaßnahmen hat Wilhelm Brandenburg im eigenen Geschäftsbereich keine Risiken priorisiert. In der Lieferkette wurden Zwangsarbeit und alle Formen der Sklaverei, das Vorenthalte eines angemessenen Lohns, Kinderarbeit sowie die Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren sowie die Nicht-Gewährung von Koalitionsfreiheit als Risiken priorisiert. Als besonders sensiblen Bereich hat Wilhelm Brandenburg unter Berücksichtigung von statistischen Länder- und Branchenrisiken in seinen Lieferketten einen möglichen Einsatz von Soja aus den Ländern USA sowie Brasilien in Futtermitteln für die vorgelagerte Tierhaltung identifiziert.
Abweichende prioritäre Risiken wird Wilhelm Brandenburg in der nächsten Aktualisierung der Grundsatzerklärung veröffentlichen.
Die Ergebnisse der Risikoanalysen fließen fortlaufend in die unternehmerischen Entscheidungsprozesse von Wilhelm Brandenburg in Bezug auf interne Geschäftsstrategien sowie Lieferantenauswahl und -management ein. Die Risikoanalyse bildet dabei die Grundlage für die Identifikation angemessener Ziele, Präventions- und
gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen.
3.2 Präventionsmaßnahmen
Wilhelm Brandenburg setzt sich seit Jahren mit konkreten Projekten und Maßnahmen dafür ein, Menschenrechte zu stärken, Arbeitsbedingungen zu verbessern sowie fairen Handel zu fördern.
Ein Instrument, um den eigenen Geschäftsbereich und die Lieferketten nachhaltiger zu gestalten, sind die nachfolgenden Leitlinien, die in verschiedenen Geschäftsbereichen der REWE Group gelten. Sie bilden den verpflichtenden Handlungsrahmen für alle Mitarbeitenden und Lieferanten und definieren konkrete Maßnahmen und Ziele:
● REWE Group Verhaltenskodex
● REWE Group Code of Conduct für Lieferanten
● REWE Group Leitlinie für Nachhaltiges Wirtschaften
● REWE Group Leitlinie für Fairness
● REWE Group Leitlinie für existenzsichernde Löhne und Einkommen
● REWE Group Leitlinie für Frauen in der Lieferkette
● REWE Group Leitlinie zur Prävention von Kinderarbeit
● REWE Group Leitlinie für Wasserschutz in der Lieferkette
● REWE Group Leitlinie für Palmöl- und Palmkernölerzeugnisse
● REWE Group Leitlinie für Produkte aus ökologischem Landbau
● REWE Group Leitlinie für Soja als Futtermittel
● REWE Group Leitlinie für umweltfreundlichere Verpackungen
● REWE Group Leitlinie für Kreislaufwirtschaft
Das Management stellt sicher, dass diese Leitlinien sowie Menschenrechte und Umweltbelange sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei Einkaufsentscheidungen berücksichtigt werden. Neben den Leitlinien gibt es verschiedene weitere Präventionsmaßnahmen, die die REWE Group bzw. einzelne Geschäftsbereiche teils bereits seit vielen Jahren anwenden. Mit Blick auf die priorisierten Risiken sowie die Erkenntnisse aus den vergangenen Jahren werden aktuell folgende zentrale Präventionsmaßnahmen umgesetzt.
Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich: Die Wilhelm Brandenburg verankert durch Leitlinien, interne Sensibilisierung durch Schulung von Mitarbeitenden (z. B. Diversity-Training und Arbeitssicherheitstraining) sowie durch die zuständigen Ansprechpartner für Inklusionsfragen, menschenrechtliche und umweltbezogene Themen in ihrer Belegschaft. Zusätzlich erfolgt dies durch die kontinuierliche Überprüfung von Zielen und Maßnahmen auf ihre Eignung, die regelmäßige Überprüfung unserer Beschaffungs- und Einkaufsstrategien sowie den konzernweiten Verhaltenskodex für Mitarbeitende.
Maßnahmen in der Lieferkette: Die Risiken, die mit Blick auf das Handlungsfeld Mensch und Umwelt in der Lieferkette auftreten, geht Wilhelm Brandenburg gezielt durch ein systematisches Lieferkettenmanagement an. Dieses ist von einer engen Zusammenarbeit mit den Lieferanten sowie dem Engagement auf Ebene der Produktionsstätten und der Rohstofferzeugung, besonders durch ihre lokalen Einkaufsgesellschaften, geprägt. Zusammengefasst werden aktuell folgende Maßnahmen in der Lieferkette umgesetzt: die Entwicklung und Implementierung geeigneter Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken sowie die Integration von Erwartungen in die Lieferantenauswahl (z. B. durch Abfragen zu Umweltaspekten und menschenrechtlichen Risikokriterien von Lieferanten in bestimmten Ausschreibungsprozessen). So ist es zudem das Ziel, alle Risiko- Lieferanten zur Einhaltung des Supplier Code of Conduct zu verpflichten. Lieferanten von Wilhelm Brandenburg sind verpflichtet, die Produktionsstätten zu benennen, in denen Produkte für Wilhelm Brandenburg hergestellt werden. Durch die Sensibilisierung und Verpflichtung der Lieferanten werden konkrete Regeln geschaffen, um Menschenrechte und Maßnahmen zum Schutz der Umwelt in der gesamten Lieferkette umzusetzen. Trainings unterstützen Lieferanten und Produzenten bei der Umsetzung der Anforderungen von Wilhelm Brandenburg und bei der weiteren kontinuierlichen Verbesserung der sozialen und ökologischen Performance. In verschiedenen Projekten arbeitet Wilhelm Brandenburg hierzu direkt mit Rohstoffproduzenten zusammen. Zudem werden Transparenz und die Integration von menschenrechts- und umweltbezogenen Aspekten als Teil der Lieferantenbewertung gefördert. Wilhelm Brandenburg vereinbart mit seinen Lieferanten unterschiedliche Kontrollmechanismen (z. B. Informationsrechte, Audits, Zertifizierungen), um die Umsetzung der Anforderungen sicherzustellen.
Weitere Maßnahmen in der Zusammenarbeit mit Stakeholdern: Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette kann langfristig nur durch Kooperationen mit allen relevanten Stakeholdern funktionieren. Wilhelm Brandenburg steht über die REWE Group mit einer großen Anzahl von Stakeholdern in kontinuierlichem Austausch und engagiert sich in verschiedenen nationalen und internationalen Initiativen, Allianzen, Foren und Stakeholder-Dialogen. Wichtige Elemente sind die Teilnahme an externen Veranstaltungen, die Zusammenarbeit in Stakeholder-Initiativen, Brancheninitiativen, Partnerschaften, das Engagement für die Weiterentwicklung von Nachhaltigkeitsstandards sowie die Beobachtung von relevanten Entwicklungen auf politischer und regulatorischer Ebene. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Menschenrechtsstrategie prüft Wilhelm Brandenburg, wo die verstärkte Einbindung Rechteinhabender und potenziell Betroffener möglich und angemessen erscheint. Gleichzeitig ist sich Wilhelm Brandenburg bewusst, dass die Achtung von Menschenrechten und die Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen auch stark davon abhängig sind, dass Staaten vor Ort wirksame menschenrechts- und umweltbezogene Regelungen und Maßnahmen ergreifen und umsetzen, um ihre Schutzpflicht zu erfüllen.
3.3 Beschwerdemechanismus
Ein angemessenes und wirksames Beschwerdemanagement ist ein wichtiger Bestandteil der Menschenrechtsstrategie Wilhelm Brandenburgs. Beschwerdeverfahren ermöglichen es Personen oder Gruppen, die von nachteiligen Auswirkungen auf die Menschenrechte betroffen sind oder sich hiervon bedroht fühlen, sowie ihren Vertretungen, ihr Anliegen vorzubringen. Somit lassen sich potenziell nachteilige Auswirkungen frühzeitig erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Verletzungen zu unterbinden, diese in Zukunft zu vermeiden und Abhilfe zu schaffen. Die REWE Group hat ein Beschwerdeverfahren implementiert, über das neben Mitarbeitenden auch sonstige potenziell betroffene Personengruppen jederzeit potenzielle Menschenrechts- und Umweltverstöße melden können. Die öffentlich zugängliche Verfahrensordnung beschreibt den Meldeprozess für diese Themenbereiche. So werden alle gemeldeten Beschwerden, Hinweise und begründeten Verdachtsmomente über mögliche Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen umweltbezogener Pflichten, im Rahmen eines für alle Beteiligten transparenten, ausgewogenen und berechenbaren Prozesses bearbeitet. Die Vertraulichkeit und Anonymität von Hinweisgeber:innen wird eingehalten. Die REWE Group gewährleistet, soweit möglich und in ihrer Einflusssphäre liegend, dass Hinweisgeber:innen im Zusammenhang mit den von ihnen eingereichten Beschwerden vor Benachteiligung und Bestrafung geschützt werden. Unabhängig vom Eingangskanal der Beschwerde wird diese dokumentiert und auf Zulässigkeit geprüft. Anschließend wird die Beschwerde untersucht – beispielsweise durch Gespräche mit Lieferanten, durch Vor-Ort-Besuche oder in Form von Interviews mit den Betroffenen, Brancheninitiativen oder NGOs. Wird in diesem Rahmen ein Risiko oder eine Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Sorgfaltspflichten festgestellt, werden Maßnahmen entwickelt, eingeleitet und auf ihre Wirksamkeit überprüft. Der systematische Umgang mit Beschwerden und den daraus gewonnenen Erkenntnissen ermöglicht es der REWE Group, ihre menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse kontinuierlich zu verbessern. Neben dem Beschwerdesystem der REWE Group gibt es zudem bereits Ansätze für externe Beschwerdemechanismen. Diese werden von Akteuren außerhalb des Betriebes, wie z. B. staatlichen Institutionen, Gewerkschaften, Multi-Stakeholder-Organisationen, Verbänden oder anderen Unternehmen in der Liefer- und Wertschöpfungskette zur Verfügung gestellt und sollen sicherstellen, dass Betroffene ihre Beschwerden an anderer Stelle adressieren können, wenn sie im eigenen Betrieb nicht weiterkommen. Die REWE Group setzt sich für die Förderung dieser Beschwerdemechanismen ein.
3.4 Umgang mit potenziellen Verstößen
Sollte Wilhelm Brandenburg feststellen, dass ihr unternehmerisches Handeln zu potenziellen oder tatsächlichen Menschenrechtsverletzungen beiträgt oder mit diesen indirekt in Verbindung steht, ergreift Wilhelm Brandenburg angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Hierfür wurden interne Prozesse weiterentwickelt, die festlegen, wie bei der Aufdeckung von potenziellen Missständen vorgegangen wird und wie angemessene Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und bei mittelbaren und unmittelbaren Lieferanten definiert werden. Liegt der Gesellschaft ein begründeter Verdacht oder konkreter Hinweis über mögliche Menschenrechtsverletzungen im eigenen Geschäftsbereich vor, ergreift sie unverzüglich Maßnahmen, um die Verletzung zu beenden oder das Risiko zu minimieren. Sollte bei einem Lieferanten eine menschenrechts- oder umweltbezogene Rechtsposition verletzt worden sein, erarbeitet Wilhelm Brandenburg gemeinsam mit dem Lieferanten Abhilfemaßnahmen. Diese reichen von der Abstellung des verursachenden Verhaltens durch den betroffenen Lieferanten, über Präventionsmaßnahmen durch Trainings und Audits bis zum sonstigen Hinwirken auf angemessene Abhilfe. Die Wilhelm Brandenburg erwartet von ihren Lieferanten, dass sie entsprechende Abhilfemaßnahmen umsetzen. Wilhelm Brandenburg behält sich vor, ihre Lieferanten vertraglich zu verpflichten, bei der Aufklärung des Sachverhaltes zu unterstützen und in einem angemessenen Zeitrahmen vollumfänglich zu kooperieren. In Abhängigkeit der Schwere der Verletzung sind durch Wilhelm Brandenburg angemessene Reaktionen, wie z. B. die Aufforderung zur unverzüglichen Beseitigung der Verletzung oder rechtliche Schritte vorgesehen.
3.5 Wirksamkeitsüberprüfung
Wilhelm Brandenburg überprüft gemeinsam mit der REWE Group im eigenen Geschäftsbereich und innerhalb ihrer Lieferketten die Effektivität von eingeführten Maßnahmen im Rahmen einer jährlichen und anlassbezogenen Wirksamkeitsüberprüfung. Zentral sind hierbei prioritäre Risiken, sowie die Auswirkungen und Zielsetzung der Maßnahmen. Zur Überprüfung der Maßnahmen werden Wirkungshypothesen gebildet, die anschließend mit den vorliegenden Informationen zu den einzelnen Maßnahmen verglichen werden, um die Wirksamkeit der Maßnahme zu bestätigen. Sollte eine Wirkungshypothese nicht bestätigt werden können, wird die Maßnahme auf Änderungsbedarfe geprüft. Die REWE Group überprüft dazu die Wirksamkeit ihrer bestehenden Beschwerdemechanismen unter Zuhilfenahme der acht Wirksamkeitskriterien für außergerichtliche Beschwerdemechanismen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte einmal im Jahr und anlassbezogen bei wesentlichen Veränderungen der Risikolage oder konkreten Hinweisen auf Einschränkungen im Beschwerdemanagement. Einzelne Geschäftsbereiche der REWE Group arbeiten aktiv mit Brancheninitiativen zusammen, um gemeinsam wirksame Beschwerdeverfahren in ausgewählten Lieferketten zu entwickeln und zu betreiben. Ergänzend zu den oben genannten Wirksamkeitsüberprüfungen wird das gesamte menschenrechtliche und umweltbezogene Risikomanagement der REWE Group jährlich auf Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft. Dazu werden unter anderem die Ergebnisse der Wirksamkeitsüberprüfungen der Maßnahmen, des Beschwerdeverfahrens sowie die Erkenntnisse aus der durchgeführten Überwachung durch die Menschenrechtsbeauftragte aggregiert und als Basis für die Beurteilung genutzt. Basierend auf den Ergebnissen, dem Austausch mit externen Expert:innen und Stakeholdern, Lieferanten und NGOs sowie ihrer Risikoanalyse möchte die REWE Group ihr Menschenrechts- und Umweltmanagement kontinuierlich verbessern und weiterentwickeln.
4 Verantwortlichkeiten für menschenrechtliche und umweltbezogene
Sorgfaltspflichten bei der Wilhelm Brandenburg
Für die Umsetzung und Einhaltung der Wilhelm Brandenburg Grundsatzerklärung ist in letzter Instanz die Geschäftsführung von Wilhelm Brandenburg verantwortlich. Eine regelmäßige und anlassbezogene interne Berichterstattung an diese Stellen über menschenrechts- und umweltbezogene Ergebnisse der Risikoanalysen, Hinweise aus den Beschwerdemechanismen und Informationen zur Wirksamkeit ergriffener Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen bewirkt, dass stets informationsbasierte Entscheidungen getroffen werden können. Für die gruppenweite Überwachung des Risikomanagementsystems und weitere Aufgaben ist zusätzlich die zentrale Menschenrechtsbeauftragte der REWE Group eingesetzt. Diese ist unter anderem dafür verantwortlich, dass das Management menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfalt kontinuierlich überprüft und verbessert wird. Außerdem verantwortet sie die regelmäßige und anlassbezogene Information des Vorstandes der REWE Group und der relevanten Gremien sowie die externe Berichterstattung über die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Mit der operativen Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprozesse sind eine zentrale Umsetzungsstelle für das LkSG sowie die relevanten Fachbereiche, insbesondere die zentrale Compliance-Abteilung, die Personalabteilung, der Einkauf und die Nachhaltigkeitsabteilungen der Geschäftsbereiche betraut. Diese werden durch weitere Fachabteilungen unterstützt.
5 Ausblick und Berichterstattung
Wilhelm Brandenburg ist sich bewusst, dass die Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht in eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in Lieferketten ein andauernder Prozess ist. Wilhelm Brandenburg nimmt diese Herausforderung gemeinsam mit der REWE Group an und überprüft regelmäßig ihre strategischen Ansätze sowie Maßnahmen mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung. Über die Umsetzung und strategische Entwicklungen informiert Wilhelm Brandenburg regelmäßig und transparent im Rahmen der REWE Group Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie in ihrem LkSG-Bericht, der gemäß den gesetzlichen Anforderungen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übermittelt und öffentlich zugänglich gemacht wird.